Materialien
Eine Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung können Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen erhalten. Die Fördervoraussetzungen regelt der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Beratung, Unterstützung bei der Beantragung und weitere Informationen bieten die Selbsthilfekontaktstellen.
Die aktuellen Formulare zur Beantragung von Fördermitteln bei den Krankenkassen finden Sie hier.
Selbsthilfegruppen für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen können Fördermittel vom Land und den Pflegekassen erhalten. Die Selbsthilfekontaktstellen Pflege unterstützen bei der Antragstellung.
Antrag Selbsthilfegruppe Pflege und Allgemeine Nebenbestimmungen
Eine Broschüre mit den Kontaktdaten aller Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfekontaktstellen Pflege wurde in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt erarbeitet. Da Selbsthilfegruppen auch für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen wichtige Ansprechpartner sind, kann die Broschüre auch in Praxen und an anderen Orten ausgelegt werden.